VorsorgedepotLotseFörderung berechnen

Förderrechner für das Altersvorsorgedepot

Berechnen Sie Ihre staatliche Förderung, das voraussichtliche Endkapital und – falls Sie einen Riester-Vertrag haben – ob sich der Wechsel lohnt. Alle Förderwerte sind BMF-belegt; ohne Anmeldung, ohne E-Mail.

Persönliches
Familie
Sparplan
Riester-Vertrag

Voraussichtliches Endkapital mit Förderung

125.711 €

real (inflationsbereinigt): 66.707 €

Vergleich mit anderen Anlageformen

Gleicher Eigenbeitrag, gleiche Laufzeit – aber ohne staatliche Förderung.

050 T€100 T€150 T€405060Alter →
  • Altersvorsorgedepot (gefördert)
  • ETF-Sparplan (Welt-Aktien)
  • Sparbuch
Anlageformen zum Vergleich
Altersvorsorgedepot (gefördert)125.711 €
ETF-Sparplan (Welt-Aktien) · 6,0 % Annahme97.668 €

+28.043 € mehr mit dem Altersvorsorgedepot

Sparbuch · 0,5 % Zins40.824 €

+84.888 € mehr mit dem Altersvorsorgedepot

Zinssätze indikativ (Stand 2026-06): Sparbuch 0,5 %, Tagesgeld 2,0 %, Festgeld 2,5 %. ETF nach Abgeltungsteuer; Zinsprodukte jährlich versteuert. Keine garantierten Renditen.

Grundzulage (jährlich)
390 €
Kinderzulage (jährlich)
0 €
Berufseinsteigerbonus (einmalig)
0 €
Förderung gesamt p.a.
390 €

Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.

Berechnungsergebnis. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Methodik & Annahmen

  • Grundzulage: 50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 € (max. 540 €/Jahr).
  • Kinderzulage 300 €/Kind, Berufseinsteigerbonus 200 € (unter 25), Mindestbeitrag 120 €/Jahr.
  • ETF-Vergleich nach Abgeltungsteuer (25 % + 5,5 % Soli) mit 30 % Teilfreistellung für Aktienfonds.
  • Anlagevergleich gegen ETF-Sparplan, Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld bei gleichem Eigenbeitrag und gleicher Laufzeit – Zinssätze indikativ (Stand 06/2026): Sparbuch 0,5 %, Tagesgeld 2,0 %, Festgeld 2,5 %; vierteljährlich überprüft.
  • Standard-Annahmen: 2,0 % Inflation, 6,0 % Renditeannahme (keine garantierte Rendite).
  • Noch nicht final verordnete Werte sind als „in Klärung“ gekennzeichnet.

Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026

Berechnungsergebnis. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.